Benötigte Unterlagen

Für die Erstellung eines Gutachtens werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

•    Aktueller Grundbuchauszug,
•    Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, ggf. auch Liegenschaftsbuch)
•    Planungsrechtliche Auskunft (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Landschaftsplan, Satzungen)
•    Auskunft aus dem Altlastenkataster
•    Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
•    Erschließungs- und Anliegerkostenbescheid
•    Kanalanschlussbescheinigung
•    Auszug aus der Bodenrichtwertkarte
•    Bauzeichnungen
•    Baubeschreibung
•    Berechnung der Wohn- bzw. Nutzflächen
•    Berechnung der Bruttogrundfläche
•    Berechnung des Bruttorauminhalts
•    Energieausweis

In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein wie:

bei Wohnungs- und Teileigentum zusätzlich
•    Teilungserklärung
•    Letzte Verwalterabrechnung
•    Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre

bei Mietobjekten zusätzlich
•    Aktuelle Mieterliste mit Nettomieten
•    Mietverträge mit Nebenkostenabrechnung
•    Aufstellung der Betriebskosten

bei Erbbaurechten zusätzlich
•    Erbbaurechtsvertrag
•    Jährlicher Erbbauzins am Bewertungsstichtag

bei Rechten (Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht, Rentenrecht, Pflegeverpflichtung) zusätzlich
•    Vertragsgrundlage der Eintragung
•    bei Grunddienstbarkeiten (Leitungsrechte, Wegerechte etc.) zusätzlich
•    Vertragsgrundlage der Eintragung
•    Lageplan der betroffenen Teilfläche


Darüber hinaus ist in der Regel eine Einsichtnahme in die städtische Bauakte erforderlich. Sofern die Unterlagen durch das Büro der Sachverständigen beschafft werden, ist eine Vollmacht des Eigentümers/Handlungsbevollmächtigten erforderlich.

Für jedes Gutachten erfolgt eine ausführliche Objektbegehung, bei der auch eine Fotodokumentation angefertigt wird. Sollten nicht alle Unterlagen präsent sein, sind wir Ihnen gerne bei der Beschaffung behilflich.

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